AVV 17 09 04: Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Was bedeutet AVV 17 09 04?
17 09 04 ist der Abfallschlüssel für Baumischabfall. Gemeint sind Abfälle, die bei Umbau, Sanierung oder Abriss bunt gemischt anfallen: Holzreste, Folien, Kabel, Verpackungen, Teppichreste und etwas Putz in einem Container. Typisch ist ein Dachgeschossausbau, bei dem alte Verkleidungen, Leisten, Bodenbeläge und Verpackungen der neuen Materialien gleichzeitig weg müssen.
Gelesen wird der Schlüssel in drei Zahlenpaaren. 17 steht für das Kapitel Bau- und Abbruchabfälle. 17 09 ist die Gruppe der sonstigen Bau- und Abbruchabfälle, also alles, was nicht in eine der sortenreinen Gruppen wie Beton, Holz oder Metall passt. 04 bezeichnet die konkrete Abfallart, hier das ungefährliche Gemisch. Wie der Code aufgebaut ist und welche Schlüssel es noch gibt, steht unter Abfallschlüssel erklärt.
Die amtliche Bezeichnung lautet: „gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen“. Ausgenommen sind also Gemische mit Quecksilber (17 09 01*), mit PCB (17 09 02*) und mit anderen gefährlichen Stoffen (17 09 03*). Bleiben solche Stoffe draußen, ist 17 09 04 nicht gefährlich.
Inhaltsverzeichnis
| Steckbrief AVV 17 09 04 | |||
|---|---|---|---|
| Abfallschlüssel | 17 09 04 | ||
| Amtliche Bezeichnung | gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen | ||
| Kapitel | 17: Bau- und Abbruchabfälle | ||
| Gruppe | 17 09: sonstige Bau- und Abbruchabfälle | ||
Was darf in 17 09 04 und was nicht?
Im Baumischabfallcontainer darfst du viele ungefährliche Baustellenabfälle gemeinsam einfüllen. Getrennt wird erst später in einer Sortieranlage. Dort werden Holz, Metall und Kunststoffe herausgeholt und verwertet. Einige Materialien stören diesen Prozess oder sind gesundheitlich bedenklich, sie müssen deshalb draußen bleiben.
Wohin mit dem, was nicht hineindarf?
Gipskartonplatten und Gipsputz verunreinigen den Mischabfall und kommen in einen eigenen Gipscontainer. Glaswolle, Steinwolle und andere künstliche Mineralfasern (KMF) gibst du verpackt in staubdichten KMF-Säcken oder Big Bags in einen Container für Mineralwolle. Für Dämmplatten aus Styropor (EPS oder XPS) frag beim Kundenservice nach dem passenden Container, denn sie gehören auch nicht in den Mineralwolle-Container.
Dachpappe hat einen eigenen Abfallschlüssel, mehr dazu unter Bitumen-Dachpappe. Asbest muss staubdicht verpackt in einen eigenen Container, die Einzelheiten stehen unter Asbest entsorgen.
Etwas Putz oder einzelne Steine im Mischabfall sind kein Problem. Größere Mengen Bauschutt gehören in einen eigenen Bauschuttcontainer, das kostet meist weniger.
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17 09 04 oder 17 01 07? So grenzt du ab
Die wichtigste Frage bei der Containerwahl ist: Ist dein Abfall rein mineralisch oder gemischt? Rein mineralisch heißt, er besteht nur aus Stein, Beton, Ziegel, Fliesen oder Keramik. Dann ist es sauberer Bauschutt mit 17 01 07. Kommen Holz, Kunststoff oder Metall dazu, ist es Baumischabfall mit 17 09 04. Bei vielen Projekten fällt beides an. Ein typisches Beispiel ist die Badsanierung: Fliesen, Estrich und Mauerwerk auf der einen Seite, Verpackungen, Holzleisten und Rohrreste auf der anderen. Zwei Container sind dann meist sinnvoller als einer. Du trennst gleich beim Einwerfen, und der schwere Bauschutt läuft nicht über den teureren Mischabfall. Mehr Hintergründe findest du unter Was ist Baumischabfall?.
| 17 01 07 Bauschutt | 17 09 04 Baumischabfall | ||
|---|---|---|---|
| Zusammensetzung | rein mineralisch | gemischt, mineralisch und nicht mineralisch | |
| Typische Materialien | Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Mörtel, Estrich, Natursteine | Holz, Kunststoffe, Metall, Folien, Kabel, Tapetenreste, Teppichreste, etwas Putz | |
| Typisches Projekt | Fliesen abschlagen, Wand abbrechen, Terrasse entfernen | Tapezieren, Dachgeschossausbau, Entkernung, kleinere Renovierungen | |
| Gewicht | schwer | meist leichter | |
Wann gilt 17 09 03* (gefährlich)?
Auch Baumischabfall hat ein gefährliches Gegenstück. 17 09 03* steht für „sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten“. Das Sternchen kennzeichnet gefährlichen Abfall. Es reicht schon, wenn ein Teil des Gemischs belastet ist.
Typische Ursachen:
Teerhaltige Bestandteile: alte Dachbahnen, Teerkleber unter Parkett oder Bodenfliesen, teerhaltige Anstriche auf Holz oder Mauerwerk.
Asbesthaltige Bestandteile: Faserzementplatten, alte Bodenbeläge wie Floor-Flex-Platten, asbesthaltige Kleber und Spachtelmassen, vor allem in Gebäuden, die vor 1993 gebaut oder saniert wurden.
Farben, Lacke und Lösungsmittel in relevanter Menge, zum Beispiel volle oder halbvolle Eimer.
Abfall mit gefährlichen Bestandteilen gehört nicht in den Baumischabfall-Container. Sortiere belastete Teile vor dem Befüllen aus und entsorge sie getrennt. Bist du dir bei älteren Baustoffen nicht sicher, lass sie vorher von einem Fachbetrieb prüfen. Für asbesthaltiges Material gibt es eigene Container und strenge Verpackungsregeln, alles dazu unter Asbest entsorgen.
Trennpflicht für Gewerbe: Gewerbeabfallverordnung
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verlangt, dass Bau- und Abbruchabfälle getrennt gesammelt werden. Getrennt zu halten sind unter anderem Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis sowie Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik. Ein Gemisch mit dem Schlüssel 17 09 04 ist nur erlaubt, wenn die Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Typischer Fall ist zu wenig Platz auf der Baustelle für mehrere Container.
Wer mischt, muss das dokumentieren. Dazu gehört die Begründung, warum nicht getrennt wurde, außerdem Belege wie Lagepläne, Fotos, Liefer- oder Wiegescheine. Die Dokumentation musst du der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle müssen außerdem in eine Vorbehandlungs- oder Aufbereitungsanlage gebracht werden.
Es gibt eine wichtige Ausnahme: Fallen bei einer Bau- oder Abbruchmaßnahme insgesamt nicht mehr als 10 m³ Abfall an, entfällt die Dokumentationspflicht (§ 8 Abs. 3 GewAbfV).
Für private Bauherren mit einem einzelnen Container spielt die Dokumentation deshalb in aller Regel keine Rolle. Was Betriebe im Einzelnen erledigen müssen, steht im Ratgeber zur Gewerbeabfallverordnung.
Baumischabfall mit 17 09 04 im Container entsorgen
Schritt 1: PLZ eingeben: Gib die Postleitzahl des Ortes ein, an dem der Container stehen soll. Dir werden die verfügbaren Größen mit dem Preis für deine Region angezeigt.
Schritt 2: Größe wählen: Schätze die Menge grob über Länge mal Breite mal Höhe deines Abfallhaufens. Im Zweifel nimmst du die nächstgrößere Größe, damit du keinen zweiten Container nachbestellen musst. Fällt viel Bauschutt an, plane zusätzlich einen eigenen Bauschuttcontainer ein.
Schritt 3: Selbst befüllen: Du befüllst den Container selbst, genau deshalb bleibt der Preis niedrig. Wir liefern, holen ab und übergeben den Abfall an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.
Schritt 4: Abholung: Ist der Container voll, meldest du die Abholung an. Der Abfall kommt in eine Sortieranlage, wo die einzelnen Stoffe getrennt und verwertet werden.
Hinweis zum Befüllen: Fülle den Container höchstens bündig bis zur Oberkante. Was übersteht, darf aus Sicherheitsgründen nicht transportiert werden.
Hinweis zum Stellplatz: Auf deinem eigenen Grundstück brauchst du keine Genehmigung. Soll der Container auf öffentlichem Grund stehen, brauchst du eine Genehmigung der Kommune. Der Lkw braucht außerdem eine Zufahrt von mindestens 3 Metern Breite und 3,50 Metern Höhe sowie einen festen Untergrund.
Häufige Fragen zu AVV 17 09 04
Nein, Abfall mit dem Schlüssel 17 09 04 gilt nicht als gefährlich. Gemeint sind gemischte Bau- und Abbruchabfälle wie Holz, Kunststoffe, Metall, Folien oder Tapetenreste ohne Schadstoffe. Enthält das Gemisch gefährliche Bestandteile wie Asbest, Teer oder Lösungsmittel, gilt stattdessen der gefährliche Schlüssel 17 09 03*. Solche Abfälle dürfen nicht in den Baumischabfallcontainer.
Warum ist Baumischabfall teurer als Bauschutt?
Dürfen Tapetenreste in 17 09 04?
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