Das Original | Der Containerdienst für Deutschland
Zertifizierte Entsorgung
Für Privat- und Gewerbekunden
20 Jahre Erfahrung
Kostenlose Hotline 0800 63 82 553

AVV 17 01 07: Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik

Amtliche Bezeichnung und Bedeutung auf einen Blick
Klare Liste: Das darf rein, das bleibt draußen
Direkt zum passenden Bauschuttcontainer für deine PLZ
1

Was bedeutet AVV 17 01 07?

17 01 07 ist der Abfallschlüssel für Bauschutt aus mineralischen Baustoffen, der nicht mit Schadstoffen belastet ist. Ein Abfallschlüssel ist eine sechsstellige Nummer aus der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Mit ihr wird jede Abfallart in Deutschland eindeutig benannt. Typischer Fall: Du reißt ein altes Bad heraus und hast danach Fliesen, Mörtel, Ziegelreste und Estrich zusammen auf einem Haufen.

Gelesen wird der Schlüssel in drei Zahlenpaaren. 17 steht für das Kapitel Bau- und Abbruchabfälle. 17 01 ist die Gruppe der mineralischen Baustoffe Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik. 07 bezeichnet die konkrete Abfallart, hier die Gemische. Du musst Beton, Ziegel und Fliesen also nicht voneinander trennen. Sie dürfen gemeinsam in einen Container.

Die amtliche Bezeichnung lautet: „Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen“. Der Zusatz am Ende ist wichtig. Er bedeutet, dass 17 01 07 nur gilt, solange keine gefährlichen Stoffe im Schutt stecken. Wann das nicht mehr der Fall ist, erklärt Modul 4 weiter unten.

Alle weiteren Schlüssel für Bau, Haushalt und Gewerbe findest du in der Übersicht aller Abfallschlüssel.

Inhaltsverzeichnis

1
Was bedeutet AVV 17 01 07?
2
Was gehört zu 17 01 07 und was nicht?
3
Die Einzelschlüssel 17 01 01, 17 01 02 und 17 01 03
4
Wann wird Bauschutt zu 17 01 06* (gefährlich)?
5
Bauschutt mit 17 01 07 im Container entsorgen
6
Häufige Fragen zu AVV 17 01 07
Steckbrief AVV 17 01 07
Abfallschlüssel

17 01 07

Amtliche Bezeichnung

Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen

Kapitel

17: Bau- und Abbruchabfälle

Gruppe

17 01: Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik (mineralische Baustoffe)

2

Was gehört zu 17 01 07 und was nicht?

In den Bauschuttcontainer gehört nur mineralisches Material, also alles aus Stein, Beton, gebranntem Ton oder Keramik. Je sauberer der Schutt ist, desto besser lässt er sich recyceln, zum Beispiel zu Schotter für den Straßenbau. Holz, Kunststoff oder Metall stören dabei, auch in kleinen Mengen. Hat der Entsorgungspartner nachzusortieren, kann das zusätzliche Kosten verursachen.
Wohin mit dem, was nicht hineindarf?
Gips verhält sich anders als Beton oder Ziegel. Schon kleine Mengen verschlechtern die Qualität des Recyclingmaterials, deshalb bekommt er einen eigenen Abfallschlüssel. Gipskartonplatten, Rigips und Gipsputz gibst du in einen Container für Gips. Ytong, also Porenbeton, und Bimsstein darfst du dort ebenfalls einfüllen. Boden, Erde und Sand fallen unter einen eigenen Schlüssel. Was dafür gilt, liest du unter Boden und Steine (17 05 04). Dachpappe ist ebenfalls kein Bauschutt, sondern ein bitumenhaltiger Abfall mit eigenem Schlüssel. Mehr dazu steht unter Dachpappe (17 03 02).

Das darf rein
Backsteine
Beton
Betonziegel
Blockstein
Dachziegel
Estrich
Feinsteinzeug
Fliesen
Kacheln
Kalkstein
Keramik
Klinkersteine
Marmor
Mauern
Mauerwerk
Mörtel
Mörtelreste
Naturschiefer
Natursteine
Pflastersteine
Pissoirs
Putz
Sandstein
Schutt
Toilettenschüssel
Tonziegel
Waschbecken
Zementreste
Ziegel
Das bleibt draußen
Altholz
Altreifen
Asbest
Batterien
Bimsstein
Boden
Brandabfälle
Chemikalien
Dachpappe
Dämmstoffe
Elektroschrott
Erde
Flüssigkeiten
Gips
Grünschnitt
Holz
Kabel
Kunststoffe
Metall
Müll
Restabfall
Sand
Schilf
Schlacke
Schornsteinschutt
Tapeten
Ytong
Öl
3

Die Einzelschlüssel 17 01 01, 17 01 02 und 17 01 03

Neben dem Sammelschlüssel 17 01 07 gibt es drei Einzelschlüssel. Sie gelten, wenn nur ein einziges Material anfällt, also ausschließlich Beton, ausschließlich Ziegel oder ausschließlich Fliesen und Keramik.
Bei einer Renovierung kommt so ein Fall selten vor. Wer ein Bad entkernt, hat fast immer Fliesen, Mörtel, Estrich und Mauerwerk zusammen. Dafür ist 17 01 07 der richtige Schlüssel. Einen Einzelschlüssel bekommst du nur, wenn du das Material von Anfang an konsequent getrennt hältst.
Ein Hinweis zum Begriff: Steht bei Bauschutt „sortenrein“, ist meist gemeint, dass der Schutt rein mineralisch ist, also ohne Holz, Kunststoff, Gips oder Metall. Das reicht für 17 01 07. Ein Einzelschlüssel setzt mehr voraus, dort darf nur ein einziges Material im Container liegen.

AbfallschlüsselAmtliche BezeichnungTypisches Beispiel
17 01 01

Beton

Abbruch eines Betonfundaments oder einer Betonplatte

17 01 02

Ziegel

Abgetragene Ziegelmauer ohne Putz und Fliesen

17 01 03

Fliesen und Keramik

Abgeschlagene Fliesen und ausgebaute Sanitärkeramik

Jetzt Container bestellen!

4

Wann wird Bauschutt zu 17 01 06* (gefährlich)?

Zu 17 01 07 gehört ein sogenannter Spiegeleintrag. Damit sind zwei Schlüssel für dasselbe Material gemeint: einer für die unbelastete Variante und einer mit Sternchen für die belastete. Das Gegenstück zu 17 01 07 ist 17 01 06*: „Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten“. Das Sternchen kennzeichnet gefährlichen Abfall.

Typische Ursachen für gefährliche Stoffe im Bauschutt:

  • Teer: Anhaftungen alter Abdichtungen, Teerkleber oder teerhaltige Anstriche an Mauerwerk und Beton.

  • Asbest: asbesthaltige Fliesenkleber, Spachtelmassen, Putze oder Faserzementplatten, vor allem in Gebäuden, die vor 1993 gebaut oder saniert wurden.

  • Öl: Beton und Estrich, in die Öl eingezogen ist, etwa aus Garagen, Werkstätten oder Heizöltankräumen.

Solches Material gehört nicht in den Bauschuttcontainer. Für gefährlichen Abfall gelten eigene Regeln bei Verpackung, Transport und Nachweis. Bist du dir bei älterem Material nicht sicher, lass vor dem Abriss eine Probe von einem Fachbetrieb untersuchen. Alles zu Asbest, von der Verpackung in Big Bags bis zum passenden Container, findest du unter Asbest richtig entsorgen.

5

Bauschutt mit 17 01 07 im Container entsorgen

Schritt 1: PLZ eingeben Gib die Postleitzahl des Ortes ein, an dem der Container stehen soll. Dir werden alle verfügbaren Größen mit dem Preis für deine Region angezeigt.

Schritt 2: Größe wählen Wähle die Größe nach Menge und Gewicht deines Schutts. Bei reinem Bauschutt fährst du mit einem kleineren Container meist besser, siehe Modul 5.

Schritt 3: Selbst befüllen Du befüllst den Container selbst, genau deshalb bleibt der Preis niedrig. Wir liefern, holen ab und übergeben den Abfall an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.

Schritt 4: Abholung Ist der Container voll, meldest du die Abholung an. Der Container wird abgeholt und der Bauschutt in eine Anlage gebracht, die 17 01 07 verwertet.

Hinweis zum Stellplatz: Auf deinem eigenen Grundstück, etwa in der Einfahrt, brauchst du keine Genehmigung. Soll der Container auf öffentlichem Grund stehen, also auf der Straße oder dem Gehweg, ist eine Genehmigung der Kommune nötig. Beantrage sie rechtzeitig vor dem Liefertermin.

6

Häufige Fragen zu AVV 17 01 07

Ist 17 01 07 gefährlicher Abfall?

Nein, Abfall mit dem Schlüssel 17 01 07 gilt nicht als gefährlich. Dazu gehören Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik ohne Schadstoffe. Sind gefährliche Stoffe wie Asbest, Teer oder Öl im Schutt, gilt stattdessen der gefährliche Schlüssel 17 01 06*. Solcher Schutt darf nicht in einen normalen Bauschuttcontainer.

Darf Gips in 17 01 07?

Was ist der Unterschied zwischen 17 01 07 und 17 09 04?

Brauche ich für Bauschutt einen Nachweis?

Was ist der Unterschied zu 17 01 01?

Jetzt Container bestellen!

Einfach PLZ eingeben und passenden Container finden.

© containerdienst.de | ein Service der Entsorgung Punkt DE GmbH