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AVV-Nummer und Abfallschlüssel: So liest du den Code und findest den passenden Container

Sechsstelliger Code in drei Schritten erklärt
Die 26 wichtigsten Schlüssel für Bau, Haushalt und Gewerbe
Vom Schlüssel direkt zum passenden Container
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Was ist eine AVV-Nummer?

Die AVV-Nummer ist ein sechsstelliger Code, mit dem in Deutschland jeder Abfall eindeutig benannt wird. AVV steht für Abfallverzeichnis-Verordnung. Diese Verordnung setzt das Europäische Abfallverzeichnis in deutsches Recht um. Deshalb sind die Nummern in allen EU-Ländern gleich: 17 09 04 meint in Köln dasselbe wie in Wien oder Lyon.

Das Verzeichnis umfasst 842 Abfallarten. 408 davon gelten als gefährlich, 434 als nicht gefährlich. Jede dieser Abfallarten hat genau einen Schlüssel und eine amtliche Bezeichnung, zum Beispiel „17 01 01 Beton“ oder „20 03 07 Sperrmüll“.

Gebraucht wird der Schlüssel immer dann, wenn Abfall den Besitzer wechselt. Er steht auf dem Wiegeschein der Anlage, auf Liefer- und Übernahmescheinen und auf den Nachweisen für gefährliche Abfälle. Er legt auch fest, welche Anlage deinen Abfall annehmen darf: Eine Bauschutt-Recyclinganlage nimmt 17 01 07 an, aber keinen gemischten Bauabfall.

Für dich heißt das: Wer den Schlüssel kennt, weiß, in welchen Container sein Abfall gehört. Und er weiß, warum ein falsch befüllter Container teurer wird.

Inhaltsverzeichnis

1
Was ist eine AVV-Nummer?
2
So ist der Abfallschlüssel aufgebaut
3
Die 20 Kapitel des Abfallverzeichnisses
4
Sternchen, Spiegeleintrag und gefährlicher Abfall
5
Die wichtigsten Abfallschlüssel für Bau, Renovierung und Entrümpelung
6
Abfallschlüssel ermitteln: in vier Schritten
7
Wo dir der Schlüssel begegnet: Wiegeschein, Nachweis, Dokumentation
8
Häufige Fragen zur AVV-Nummer
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So ist der Abfallschlüssel aufgebaut

Der Schlüssel besteht aus drei Ziffernpaaren. Jedes Paar engt die Abfallart weiter ein, vom Großen zum Kleinen:

  • Erstes Paar, das Kapitel: Es sagt, aus welchem Bereich der Abfall stammt, zum Beispiel aus Bau und Abbruch oder aus dem Haushalt.

  • Zweites Paar, die Gruppe: Es fasst ähnliche Materialien innerhalb des Kapitels zusammen.

  • Drittes Paar, die Abfallart: Es benennt den konkreten Abfall.

Ein Beispiel ist 17 09 04. Die 17 steht für das Kapitel „Bau- und Abbruchabfälle“. Die 09 steht für die Gruppe „sonstige Bau- und Abbruchabfälle“. Die 04 steht für die Abfallart „gemischte Bau- und Abbruchabfälle“, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. Das ist der klassische Inhalt eines Baumischcontainers: Holzreste, Kunststoff, Kabel, Bauschutt und Folien aus einer Renovierung.

Endet ein Schlüssel auf 99, steht in der Bezeichnung „a. n. g.“, also „anderweitig nicht genannt“. Diese Nummern sind ein Auffangbecken für Abfälle, die nirgends genauer passen. Sie kommen erst zum Zug, wenn kein anderer Schlüssel zutrifft.

Ob du 170904, 17 09 04 oder 17-09-04 schreibst, ist egal. Alle drei Schreibweisen meinen denselben Schlüssel. Auf Formularen und Wiegescheinen siehst du meist die Form mit Leerzeichen.

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Die 20 Kapitel des Abfallverzeichnisses

KapitelHerkunftsbereich
01

Aufsuchen, Gewinnen und Behandeln von Bodenschätzen

02

Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischerei, Nahrungsmittelherstellung

03

Holzbearbeitung, Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoff, Papier und Pappe

04

Leder-, Pelz- und Textilindustrie

Diese Begriffe meinen dasselbe

AVV-Nummer, Abfallschlüssel, Abfallschlüsselnummer (kurz ASN), AVV-Schlüssel, AVV-Code und EAK- oder EWC-Code. EAK steht für Europäischer Abfallkatalog, EWC für European Waste Catalogue. Das sind die älteren bzw. englischen Namen desselben Verzeichnisses. Gemeint ist immer der sechsstellige Code.

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Sternchen, Spiegeleintrag und gefährlicher Abfall

Ein Sternchen hinter dem Schlüssel bedeutet: Dieser Abfall ist gefährlich. Gefährlich heißt im Abfallrecht, dass er Stoffe enthält, die Gesundheit oder Umwelt schaden können, etwa Asbest, Teer, Öl oder Schwermetalle. 17 06 05* ist zum Beispiel ein asbesthaltiger Baustoff, und der ist immer gefährlich, ganz gleich wie viel Asbest darin steckt.

Gefährliche Abfälle darfst du nicht mit anderen Abfällen vermischen. Ein einziger teerhaltiger Dachbahnrest kann einen ganzen Baumischcontainer zu gefährlichem Abfall machen. Die Entsorgung wird dann deutlich aufwendiger und teurer. Was nach Schadstoff aussieht oder riecht, sammelst du deshalb getrennt und klärst es vorher.

Zwei Dinge gehören nie in einen Container, auch nicht in kleinen Mengen: Elektroaltgeräte und Batterien. Sie gehen über eigene Rücknahmewege, also über den Handel oder den kommunalen Wertstoffhof. Wie du Schadstoffe erkennst und welcher Entsorgungsweg passt, liest du unter gefährliche Abfälle entsorgen und verwerten.

Viele Schlüssel gibt es als Paar, einmal mit und einmal ohne Sternchen. Solche Paare heißen Spiegeleinträge. Sie bestehen meist aus zwei Nummern mit identischen ersten vier Stellen. Welcher Schlüssel gilt, hängt allein davon ab, ob gefährliche Stoffe enthalten sind. Für z.B. Bau und Renovierung sind diese Paare wichtig:

Ohne Sternchen (nicht gefährlich)Mit Sternchen (gefährlich)Typischer Unterschied
17 01 07 Bauschuttgemisch

17 01 06*

Bauschutt mit Teer-, Öl- oder Asbestanhaftungen

17 05 04 Boden und Steine

17 05 03*

Aushub mit Öl, Teer oder anderen Schadstoffen

17 06 04 Dämmmaterial

17 06 03*

Mineralwolle, die bis 1995 eingebaut wurde

17 03 02 Bitumengemische

17 03 01*

Bitumen-Dachpappe oder teerhaltige Dachpappe

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Die wichtigsten Abfallschlüssel für Bau, Renovierung und Entrümpelung

Diese 26 Schlüssel decken fast alles ab, was bei einer Renovierung, einem Rückbau oder einer Entrümpelung anfällt.

Bei einer Badsanierung fallen zum Beispiel Fliesen und Mauerwerk an, die als mineralischer Bauschutt in den Bauschuttcontainer gehören. Alles, was mit Holz, Kunststoff oder Rohren vermischt ist, kommt in den Baumischcontainer. Die Details dazu findest du unter Bauschutt entsorgen und Baumischabfall entsorgen. Für hausmüllähnliche Abfälle aus Haushalt und Betrieb gibt es den Container für Siedlungsabfall, und alles zu AVV 20 03 01 erklärt den passenden Schlüssel im Detail.

SchlüsselBezeichnungTypisches Material
17 01 01

Beton

Betonbruch, Stahlbeton, Zementestrich

17 01 02

Ziegel

Mauerziegel, Dachziegel

17 01 03

Fliesen und Keramik

Wand- und Bodenfliesen, Waschbecken, WC-Keramik

17 01 06*

Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten

Bauschutt mit Teer-, Öl- oder Asbestanhaftungen

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Abfallschlüssel ermitteln: in vier Schritten

Für die Suche nach dem richtigen Schlüssel schreibt die Abfallverzeichnis-Verordnung eine feste Reihenfolge vor. Du gehst vom Ursprung des Abfalls aus, nicht vom Material.

  1. Herkunft suchen: Du suchst zuerst in den Kapiteln 01 bis 12 und 17 bis 20. Sie ordnen nach dem Bereich, in dem der Abfall entsteht. Für eine Renovierung ist das Kapitel 17, für eine Haushaltsauflösung das Kapitel 20.

  2. Abfalltyp suchen: Passt dort nichts, prüfst du die Kapitel 13, 14 und 15. Sie gelten für bestimmte Abfalltypen wie Öle, Lösemittel und Verpackungen, egal woher sie stammen.

  3. Restkapitel prüfen: Hilft auch das nicht weiter, suchst du in Kapitel 16. Dort stehen Abfälle, die nirgends sonst auftauchen, etwa Altfahrzeuge oder Gasflaschen.

  4. Auffangschlüssel nutzen: Erst wenn keiner dieser Schritte trifft, nimmst du den Schlüssel mit der Endung 99 aus dem passenden Kapitel.

Dabei gilt immer: Der speziellere Schlüssel geht vor dem allgemeinen. Sortenreiner Beton läuft unter 17 01 01, nicht unter dem Gemisch 17 01 07 und schon gar nicht unter dem Baumischabfall 17 09 04.

Bei Spiegeleinträgen entscheidet der Schadstoffgehalt. Bist du dir unsicher, ob alter Bauschutt oder Aushub belastet ist, bringt eine Laboranalyse Klarheit. Hinweise auf Schadstoffe sind ein Baujahr vor 1993, ein auffälliger Geruch, ölige Verfärbungen oder schwarze, teerartige Schichten.

Rechtlich verantwortlich für die richtige Einstufung ist der Erzeuger des Abfalls. Erzeuger ist, bei wem der Abfall entsteht, also Bauherr, Betrieb oder Privatperson.

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Wo dir der Schlüssel begegnet: Wiegeschein, Nachweis, Dokumentation

Wie viel Papierkram der Schlüssel mit sich bringt, hängt davon ab, wer du bist und was du entsorgst.

Als Privatperson: Als Privatperson hast du in der Regel keine Nachweispflicht für nicht gefährliche Abfälle. Du bestellst den Container für die passende Abfallart, der Schlüssel ergibt sich daraus. Den Schlüssel findest du später auf dem Wiegeschein oder dem Entsorgungsbeleg, falls du einen anforderst.

Als Gewerbebetrieb: Betriebe müssen nach der Gewerbeabfallverordnung dokumentieren, welche Abfälle sie getrennt erfassen und wie sie entsorgt werden. Liefer-, Wiege- und Übernahmescheine mit Abfallschlüssel gehören in diese Ablage. Was im Einzelnen gilt, steht unter Pflichten nach Gewerbeabfallverordnung. Für regelmäßige Abholungen gibt es die Entsorgung für Betriebe mit Dauerbedarf.

Bei Sternchen-Abfall: Für gefährliche Abfälle gelten strengere Regeln. Gewerbliche Erzeuger brauchen dafür in der Regel einen Entsorgungsnachweis und einen Begleitschein bzw. Übernahmeschein, die heute meist über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) laufen. Dafür braucht der Erzeuger eine Erzeugernummer, die er bei der zuständigen Behörde beantragt

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Häufige Fragen zur AVV-Nummer

Ist die AVV-Nummer dasselbe wie der Abfallschlüssel?

Ja. AVV-Nummer, Abfallschlüssel, Abfallschlüsselnummer (ASN), AVV-Code und EAK- oder EWC-Code meinen denselben sechsstelligen Code aus der Abfallverzeichnis-Verordnung. Er benennt jede der 842 Abfallarten eindeutig, zum Beispiel 17 09 04 für gemischte Bau- und Abbruchabfälle.

Was bedeutet das Sternchen hinter einem Abfallschlüssel?

Welcher Abfallschlüssel gilt für Bauschutt?

Welcher Abfallschlüssel gilt für Baumischabfall?

Muss ich als Privatperson den Abfallschlüssel angeben?

Was passiert, wenn der Abfallschlüssel falsch ist?

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