Gewerbeabfall entsorgen: Der Überblick für Betriebe
Was ist Gewerbeabfall?
Gewerbeabfall ist alles, was in deinem Betrieb an Abfall anfällt und nicht als Hausmüll über die kommunale Tonne läuft. Der größte Teil davon sind sogenannte hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle, also Abfälle, die aussehen und sich verhalten wie Haushaltsmüll, aber aus einem Betrieb stammen. Für diese Abfälle gilt seit 2017 die Gewerbeabfallverordnung, kurz GewAbfV, die vorschreibt, welche Wertstoffe du getrennt sammeln musst und was mit dem gemischten Rest passiert.
Ob du eine Zahnarztpraxis führst, ein Ladenlokal betreibst oder eine Produktionshalle: Die Verordnung macht keinen Unterschied nach Betriebsgröße. Sobald in deinen Geschäftsräumen Abfall entsteht, bist du Abfallerzeuger und damit verantwortlich.
Inhaltsverzeichnis
Gewerbeabfall oder Hausmüll? Die Abgrenzung
Der häufigste Irrtum im Gewerbe ist die Annahme, betrieblicher Abfall könne einfach in der privaten Restmülltonne mitentsorgt werden. Das ist nicht zulässig. Betriebe unterliegen einer Anschluss- und Überlassungspflicht gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, das ist die kommunale Abfallwirtschaft deines Landkreises oder deiner Stadt. Diese Pflicht betrifft die Abfälle zur Beseitigung, also alles, was nicht mehr verwertet werden kann.
Abfälle zur Verwertung darfst du dagegen privatwirtschaftlich entsorgen lassen, zum Beispiel über einen Container. Das ist der Weg, den die meisten Betriebe bei Räumungen, Umbauten und größeren Mengen wählen.
Verstöße gegen diese Trennung sind Ordnungswidrigkeiten. Zuständig sind die Abfallbehörden der Länder, und die Bußgeldrahmen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Wir nennen hier bewusst keine Zahl, weil jede pauschale Angabe in deinem Bundesland falsch sein könnte.
Was dabei genau als Siedlungsabfall gilt und wo der Unterschied zu Restmüll und Hausmüll liegt, steht ausführlich unter: Siedlungsabfall, Definition und Abgrenzung.
| Privater Haushalt | Betrieb | ||
|---|---|---|---|
| Tonne | kommunale Restmülltonne am Haus | eigene Gewerbebehälter oder Container, keine Mitbenutzung privater Tonnen | |
| Zuständigkeit | Kommune regelt alles | du selbst als Abfallerzeuger, Überlassungspflicht nur für Abfall zur Beseitigung | |
| Nachweispflicht | keine | Dokumentation der Getrennthaltung, Übernahme- und Wiegescheine |
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| Trennpflicht | nach kommunaler Satzung | nach Gewerbeabfallverordnung, sechs Pflichtfraktionen |
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Welche Arten von Gewerbeabfall gibt es?
Gewerbeabfall ist kein einzelner Stoff, sondern eine Sammelbezeichnung. Für die Entsorgung entscheidend ist, ob eine Fraktion getrennt gesammelt werden muss oder ob sie im gemischten Container landen darf.
Die Restfraktion trägt in allen Papieren die Nummer 200301. Was diese Schlüsselnummer bedeutet, wo sie eingetragen wird und welche Pflichten daran hängen, erklären wir unter Abfallschlüssel AVV 20 03 01.
| Abfallart | Typische Herkunft im Betrieb | Getrennt zu sammeln? | |
|---|---|---|---|
| Gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle | das, was nach der Trennung übrig bleibt: verschmutzte Verpackungen, Kehricht, Hygieneartikel, nicht trennbare Verbundmaterialien | nein, das ist die Restfraktion mit dem Abfallschlüssel AVV 200301 |
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| Papier, Pappe, Karton | Versandkartons, Büropapier, Verpackungsmaterial | ja, Pflichtfraktion |
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| Kunststoffe | Folien, Umreifungsbänder, Kunststoffbehälter, Styropor | ja, Pflichtfraktion |
|
| Holz | Einwegpaletten, Transportkisten, Verschläge | ja, Pflichtfraktion |
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Deine Pflichten nach der Gewerbeabfallverordnung
Vier Pflichten treffen jeden Betrieb, der gewerbliche Siedlungsabfälle erzeugt:
Getrennthaltung: Papier, Glas, Kunststoff, Metall, Holz und Textilien musst du getrennt erfassen.
Dokumentation: Du musst belegen können, dass du trennst, und begründen, wenn du es nicht tust.
Vorbehandlung: Gemischte Abfälle müssen in eine Vorbehandlungsanlage, nicht direkt in die Verbrennung.
Aufbewahrung: Die Nachweise musst du vorhalten und der Behörde auf Verlangen zeigen.
Wie du die Pflichten im Alltag konkret erfüllst, welche Ausnahmen greifen und welche Unterlagen du dafür brauchst, steht ausführlich in unserem Ratgeber zur Gewerbeabfallverordnung.
Welcher Entsorgungsweg passt zu deinem Betrieb?
| Situation | Typisches Aufkommen | Passender Weg | Was du tun musst |
|---|---|---|---|
| Einmalige Räumung, Umbau, Betriebsauflösung | 5 bis 10 m³ auf einen Schlag | Absetzcontainer für gemischte Siedlungsabfälle | PLZ eingeben, Größe wählen, Container bestellen, selbst befüllen |
| Unregelmäßig, mehrmals im Jahr | wechselnd, je Projekt 3 bis 10 m³ | Container je Bedarf, bei Bedarf Containertausch | pro Anlass bestellen, Stellplatz dauerhaft freihalten |
| Regelmäßig, kleine Mengen | wöchentlich ein bis zwei Behälter | Gewerbemülltonne beim örtlichen Entsorger oder beim kommunalen Träger | Das bieten wir nicht an. Wir liefern Absetzcontainer, keine wiederkehrende Tonnenleerung. Wende dich an deinen kommunalen Entsorgungsträger. |
| Regelmäßig, große Mengen oder mehrere Standorte | laufend, mehrere Container im Monat | Rahmenlösung mit fester Ansprechpartnerin | Anfrage über unsere Lösungen für Geschäftskunden |
Was kostet die Entsorgung von Gewerbeabfall?
Drei Faktoren verschieben den Preis nach oben oder unten:
Region: Die Entsorgungspreise unterscheiden sich je nach Anlage und Entfernung deutlich.
Sortenreinheit: Je sauberer die Fraktion, desto niedriger der Preis. Fehlwürfe machen die ganze Ladung teurer.
Standzeit: Über die inklusive Stellzeit hinaus wird jeder weitere Tag berechnet.
In diesen Richtwerten sind Anlieferung, 14 Tage Stellzeit, Abholung und die Entsorgung enthalten:
| Containergröße | Richtwert | Typischer betrieblicher Einsatz | |
|---|---|---|---|
| 5 m³ | ca. 389 € | Büroauflösung, kleiner Ladenumbau, Praxis |
|
| 7 m³ | ca. 499 € | Lagerräumung, Betriebsumzug mittlerer Größe |
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| 10 m³ | ca. 679 € | größere Betriebsauflösung, mehrere Räume |
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Container für Gewerbeabfall: Größen und Auswahl
Die Größenwahl ist im Gewerbe fast immer eine Volumenfrage, nicht eine Gewichtsfrage. Gemischte Siedlungsabfälle sind sperrig und leicht, der Container ist voll, bevor die Zuladungsgrenze erreicht ist.
Plane den Stellplatz mit ein: Das Fahrzeug braucht rund 3 m Breite, etwa 3,50 m freie Höhe und 12 bis 15 m Rangierfläche, um den Container abzusetzen. Eine Tiefgarageneinfahrt oder ein enger Hinterhof scheidet damit meist aus.
Wenn du zwischen zwei Größen schwankst, nimm die größere. Eine zweite Anfahrt kostet mehr als der Größensprung. Alle verfügbaren Maße findest du in der Übersicht aller Containergrößen.
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Was darf in den Gewerbeabfallcontainer?
Siedlungsabfall Container dürfen ausschließlich mit hausmüllähnlichen Abfällen befüllt werden. Das Vermischen mit anderen Abfällen, wie z. B. Bauschutt, Erdaushub oder Gartenabfall, führt zu zusätzlichen Sortierkosten und ist nicht gestattet. Die folgende Übersicht zeigt dir, was erlaubt ist und was nicht:
Entsorgungsnachweis und Dokumentation
Im Alltag begegnen dir zwei Papiere, die häufig verwechselt werden.
Der Übernahmeschein dokumentiert, dass ein Abfall von dir an einen Entsorger übergeben wurde. Er nennt Datum, Menge, Abfallschlüssel und die beteiligten Betriebe. Diesen Beleg bekommst du bei jedem Container.
Der Entsorgungsnachweis ist das förmliche Verfahren für gefährliche Abfälle und wird vor der ersten Entsorgung behördlich bestätigt. Für gemischte Siedlungsabfälle nach AVV 200301 brauchst du ihn in der Regel nicht, weil dieser Abfall nicht als gefährlich eingestuft ist.
Was du dagegen in jedem Fall brauchst, ist eine nachvollziehbare Dokumentation deiner Getrennthaltung. Dazu zählen Lieferscheine, Wiegescheine, Verträge mit Entsorgern und, wenn du dich auf eine Ausnahme berufst, deren schriftliche Begründung. Wenn dein Betrieb ab einer bestimmten Anlagenart oder Menge einen Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen muss, gehört auch dessen Bestellung in die Ablage.
Einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung deines Containers stellen wir dir auf Anfrage aus. Welche Unterlagen die Behörde konkret sehen will und wie lange du sie aufbewahren musst, steht im Ratgeber zur Gewerbeabfallverordnung.
Häufige Fragen zur Gewerbeabfallentsorgung
Nein. Abfall aus einem Betrieb gehört nicht in eine private Restmülltonne, auch nicht in kleinen Mengen. Betriebe sind gegenüber dem kommunalen Entsorgungsträger anschluss- und überlassungspflichtig und brauchen eigene Behälter oder einen Container. Wer betrieblichen Abfall über private Tonnen entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die von der zuständigen Abfallbehörde geahndet werden kann.
Ab welcher Betriebsgröße gilt die Gewerbeabfallverordnung?
Was kostet ein Container für Gewerbeabfall?
Brauche ich einen Abfallbeauftragten?
Bekomme ich einen Entsorgungsnachweis?
Was ist der Unterschied zwischen Gewerbeabfall und Siedlungsabfall?
Bietet ihr eine Gewerbemülltonne mit fester Abholung an?
Was passiert, wenn im Container falsche Abfälle sind?
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