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Holz entsorgen

Wie Holz entsorgen?
Was muss ich beachten?
Alle vier Altholzklassen mit Beispielen
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Holz entsorgen: der schnelle Überblick

Holz ist seit Jahrhunderten einer der wichtigsten Baustoffe. Was passiert mit Holz, wenn es nicht mehr gebraucht wird? In Deutschland gibt es strenge Regelungen, um Holz korrekt zu entsorgen und wiederzuverwerten. Seit 2003 wird Altholz in vier verschiedene Kategorien eingeteilt. Diese Kategorien helfen, das Material entweder wiederzuverwenden oder es effizient zu entsorgen, ohne die Umwelt zu belasten. Damit das Altholz optimal verwertet werden kann, ist es wichtig, dass es korrekt sortiert wird. Naturbelassenes und normal bearbeitetes Holz, also die Altholzklassen A1 bis A3, dürfen zusammen in einen Container. Schadstoffbelastetes Holz der Klasse A4 muss getrennt gesammelt werden, weil es als gefährlicher Abfall gilt. Baumstämme, Wurzeln und Astwerk sind gar kein Altholz, sondern Grünabfall und laufen über eine eigene Schiene. Außerdem wirkt sich die Art der Holzbehandlung direkt auf die Entsorgungskosten aus: Je stärker das Holz belastet ist, desto teurer ist die Entsorgung.

Inhaltsverzeichnis

1
Holz entsorgen: der schnelle Überblick
2
Die verschiedenen Altholz-Kategorien
3
Was zählt in welche Holzklasse?
4
Altholzverordnung und AVV-Nummern: was rechtlich gilt
5
Wo kannst du Holz abgeben?
6
Was kostet die Holzentsorgung?
7
Wie wird Altholz verwertet?
8
Darf ich Altholz selbst verbrennen?
9
Sägespäne, Sägemehl und Holzstaub entsorgen
10
Baumstämme, Wurzeln und Astwerk gehören nicht zum Altholz
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Häufige Fragen zur Holzentsorgung
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Die verschiedenen Altholz-Kategorien

Beim Entsorgen von Holz ist es wichtig, die verschiedenen Kategorien zu kennen. Denn je nachdem, wie das Holz behandelt wurde, entscheidet sich, ob es recycelt werden kann oder als Sondermüll gilt. Holz wird in vier Kategorien unterteilt: A1 bis A4.

  • A1-Holz ist naturbelassen und unbehandelt. Das sind zum Beispiel Paletten oder Kisten aus Vollholz. Dieses Holz lässt sich problemlos recyceln.
  • A2-Holz ist schon ein bisschen bearbeitet, zum Beispiel verleimt oder lackiert, aber ohne schädliche Stoffe. Dazu gehören Möbel oder Innentüren. Auch dieses Holz kannst du noch gut recyceln.
  • A3-Holz ist ähnlich wie A2, enthält aber zusätzlich chemische Verbindungen, die den Entsorgungsprozess etwas komplizierter machen. Trotzdem kann auch dieses Holz in der Regel wiederverwendet werden.
  • A4-Holz ist das "Problemkind" unter den Holzarten. Es ist mit Schadstoffen wie Holzschutzmitteln belastet – denk hier an Bahnschwellen oder imprägnierte Zäune. Dieses Holz muss als Sondermüll entsorgt werden und darf nicht recycelt werden.

Holzklasse A1: Unbehandeltes Holz

Holz der Kategorie A1 ist vollständig unbehandelt oder wurde lediglich mechanisch bearbeitet. Es wurde höchstens mechanisch bearbeitet, also gesägt, gehobelt oder genagelt, aber nicht gestrichen, lackiert, verklebt oder chemisch behandelt. Darunter fallen beispielsweise naturbelassene Paletten oder Holz von Kabeltrommeln, die nach 1989 hergestellt wurden. Da dieses Holz frei von chemischen Substanzen ist, kann es problemlos weiterverwertet werden, zum Beispiel in der Produktion von Spanplatten. Wenn du größere Mengen an unbehandeltem Holz entsorgen möchtest, empfiehlt sich die Bestellung eines passenden Containers. Die Altholzklassen A1 bis A3, dürfen zusammen in einen Container

Holzklasse A2: Behandeltes Holz ohne Schadstoffe

Behandeltes Holz der Kategorie A2 wurde in irgendeiner Form bearbeitet, sei es verklebt, gestrichen, lackiert oder beschichtet, jedoch ohne schädliche halogenorganische Verbindungen. Typische Beispiele sind Dielen, Schalungen, Türblätter oder Spanplatten, die im Innenausbau genutzt wurden. Obwohl diese Holzarten behandelt sind, gelten sie als relativ unbedenklich und können ebenfalls recycelt werden. Wenn du solches Holz entsorgen musst, solltest du darauf achten, dass es getrennt von gefährlicherem Altholz gelagert wird.

Holzklasse A3: Behandeltes Holz mit Schadstoffen

Holz, das mit halogenorganischen Verbindungen behandelt wurde, gehört zur Kategorie A3. Dazu gehört alles, was mit Kunstharzfolie, Melaminharz oder starkem Kunststoffüberzug versehen ist. Dazu zählen etwa Möbel, bestimmte Spanplatten oder Paletten, die mit Verbundmaterial verarbeitet sind. Typisch sind Küchenarbeitsplatten, beschichtete Möbelspanplatten und MDF-Platten. Bei diesem Holz ist besondere Vorsicht geboten, da die enthaltenen Schadstoffe bei der Verbrennung oder Verarbeitung freigesetzt werden könnten. Die sichere und fachgerechte Entsorgung solcher Holzabfälle ist essenziell. Für diese Art von Holz gibt es bei uns ebenfalls passende Holzcontainer. So kannst du sicherstellen, dass auch belastetes Holz umweltgerecht und nach Vorschrift entsorgt wird.

Holzklasse A4: Stark belastetes Holz

Holz, das z. B. mit starken Holzschutzmitteln behandelt wurde oder mit gefährlichen Stoffen verunreinigt ist, fällt in die Kategorie A4. Gemeint sind Wirkstoffe wie PCP, DDT, Lindan, Chromate und Teeröl, das auch Kreosot heißt. Solches Holz muss gesondert entsorgt werden, da die enthaltenen Schadstoffe eine ernsthafte Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Typische Beispiele für Altholz A4 sind Bahnschwellen, Leitungsmasten oder Außenfenster. Besonders bei Holz im Außenbereich ist nicht immer erkennbar, ob es mit Schutzmitteln behandelt wurde, deswegen ist es ratsam, vorsichtshalber immer von einer Behandlung auszugehen. Für dieses gefährliche Holz bieten wir Container für stark belastetes Holz an, die eine sichere und vorschriftsmäßige Entsorgung gewährleisten.

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Was zählt in welche Holzklasse?

Holzabfälle werden gemäß der Altholzverordnung (AltholzV) in verschiedene Holzkategorien eingeteilt, die sich nach dem Grad der Behandlung und möglichen Verunreinigungen richten. Diese Unterteilung in verschiedene Klassen dient dazu, die Qualität des Altholzes zu bestimmen und die entsprechenden Verwendungsmöglichkeiten zu differenzieren. Wenn du Bodenbeläge oder Holzwerkstoffplatten loswerden willst, findest du die Zuordnung je Material genauer aufgeschlüsselt unter Laminat, Parkett und Holzplatten entsorgen. Bei Paletten lohnt vorher ein Blick auf die Alternativen, denn intakte Europaletten sind Pfandgut: mehr dazu unter Paletten entsorgen oder zurückgeben.

Übersicht zu Beispielen für die Holzkategorien:
Holzklasse A1
  • Holzkisten
  • Gemüsekiste
  • Obstkisten
  • Transportkisten
  • Europaletten
  • Paletten aus Vollholz
  • Vorschläge aus Vollholz
  • Unbehandelte Holzbausteine 
Holzklasse A2
  • Fehlböden
  • Schalhölzer
  • Dielen
  • Bretterschalungen
  • Deckenpaneele
  • Türblätter
  • Bauspanplatten
  • Sperrholz
  • Parkett
  • Laminat 
Holzklasse A3
  • Küchenarbeitsplatten
  • Möbel
  • Möbel hergestellt aus MDF- und HDF-Platten
  • Faserplatten
  • Spanplatten
  • Laminat
  • Parkett
  • Dielen 
Holzklasse A4
  • Fenster
  • Außentüren
  • Dachsparren
  • Lattenzäune
  • Jägerzäune
  • Holz-Gartenmöbel
  • Brandholz
  • Bahnschwellen
  • Leitungsmaste
  • Hopfenstangen
  • Rebpfähle 

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Altholzverordnung und AVV-Nummern: was rechtlich gilt

Die Altholzverordnung gilt in Deutschland seit 2003 und teilt Altholz in die vier Klassen A1 bis A4 ein. Ihr Zweck ist einfach: Holz, das noch sauber ist, soll stofflich verwertet werden, belastetes Holz soll nicht über Spanplatten wieder in Wohnräume gelangen. Die Klasse entscheidet deshalb nicht nur über den Preis, sondern auch darüber, in welcher Anlage dein Holz landen darf.

Parallel dazu vergibt die Abfallverzeichnis-Verordnung, kurz AVV, jedem Abfall eine sechsstellige Nummer. Für Holz aus Bau- und Abbrucharbeiten sind zwei Nummern relevant. AVV 17 02 01 steht für Holz, das nicht als gefährlich eingestuft ist, also A1 bis A3. AVV 17 02 04* steht für Holz, Glas und Kunststoff, die gefährliche Stoffe enthalten oder damit verunreinigt sind, also A4. Der Stern hinter der Nummer bedeutet immer: gefährlicher Abfall mit besonderen Pflichten.

Für dich als Privatperson ändert das nichts am Ablauf, du bestellst den passenden Container und wir kümmern uns um die Papiere. Bei gewerblichen Aufträgen mit gefährlichem Abfall kommen Entsorgungsnachweis und Begleitschein hinzu, die den Weg des Abfalls dokumentieren. Wenn du regelmäßig Holz in größeren Mengen abgibst, findest du die passenden Abläufe unter Entsorgungslösungen für Unternehmen. Eine Rechtsberatung ist dieser Abschnitt nicht, im Zweifel entscheidet die zuständige Behörde über die Einstufung.

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Wo kannst du Holz abgeben?

Für kleine Mengen ist der Wertstoffhof, je nach Kommune auch Recyclinghof genannt, der kürzeste Weg. Praktisch überall wird A1 bis A3 in haushaltsüblichen Mengen angenommen, oft gegen eine Gebühr nach Gewicht oder Kubikmeter. A4-Holz nehmen längst nicht alle Höfe an, weil sie dafür eine eigene Sammelstelle brauchen. Ruf deshalb vorher an, bevor du die alten Zaunlatten umsonst durch die Stadt fährst.

Der Sperrmüll hilft dir nur bei Möbelstücken. Ein Schrank, ein Bettgestell oder ein Regal aus Holz gehen in vielen Kommunen mit, Bauholz, Dielen, Dachlatten und Bodenbeläge dagegen nicht, weil sie als Bauabfall gelten. A4-Holz ist beim Sperrmüll grundsätzlich ausgeschlossen. Was genau abgeholt wird, regelt jede Kommune selbst, das steht in der örtlichen Abfallsatzung.

Ab etwa 3m³, also ungefähr der Menge, die bei einem entkernten Zimmer oder einem abgebauten Gartenzaun anfällt, wird ein Container die einfachere und meist auch die preiswertere Lösung. Der Ablauf ist klar geteilt: Wir stellen den Container auf dein Grundstück, du befüllst ihn in deinem Tempo, wir holen ihn ab und entsorgen den Inhalt. Wir räumen nicht aus und tragen nichts weg, dafür zahlst du auch nicht. Wichtig ist nur, dass die Ladung sortenrein bleibt. Sobald Bauschutt, Dämmwolle oder Kunststoff dazukommen, wird daraus Baumischabfall statt sortenreinem Holz, und der ist teurer in der Entsorgung.

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Was kostet die Holzentsorgung?

Ein Holzcontainer für A1 bis A3 startet bei rund 189 € für 5m³, ein 7m³ Container liegt bei rund 219 €, jeweils inklusive Transport, 14 Tagen Standzeit und Entsorgung. Das sind Orientierungswerte, der verbindliche Festpreis hängt von an deiner Postleitzahl ab.

Drei Faktoren bestimmen, was am Ende auf der Rechnung steht. Erstens die Altholzklasse: A1 bis A3 sind vergleichsweise preiswert, weil das Holz verwertbar ist. A4 kostet deutlich mehr, weil es als gefährlicher Abfall in Spezialanlagen behandelt werden muss. Zweitens die Menge, also die Containergröße. Große Container sind pro Kubikmeter meist im Vorteil, ein halb leerer Container ist trotzdem verschenktes Geld. Drittens die Region, denn die Entsorgungspreise unterscheiden sich zwischen den PLZ-Gebieten teils erheblich.

Der teuerste Fehler ist die Vermischung. Landet ein einziges Stück A4-Holz in der A1 bis A3-Ladung, gilt die gesamte Ladung als gefährlicher Abfall und wird entsprechend abgerechnet. Bei zwei Materialarten sind zwei kleinere Container deshalb oft die bessere Wahl als ein großer gemischter Container.

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Wie wird Altholz verwertet?

Sortenreines A1- und A2-Holz geht in die stoffliche Verwertung. Es wird zerkleinert, von Metall und Fremdstoffen befreit und zu Span- und Faserplatten verarbeitet, aus denen später wieder Möbel und Bauelemente entstehen. Das ist der ökologisch beste Weg, weil dafür kein Baum gefällt werden muss.

A3- und A4-Holz landet überwiegend in der energetischen Verwertung, also in zertifizierten Biomasse- und Altholzkraftwerken. Diese Anlagen haben eine mehrstufige Abgasreinigung, die genau die Schadstoffe zurückhält, die beim Verbrennen aus Beschichtungen und Holzschutzmitteln frei werden. Aus dem Holz wird dort Strom und Wärme. Bei A4 ist die Anlagengenehmigung strenger, deshalb der höhere Preis.

Nur ein kleiner Teil geht keinen dieser Wege: Holz mit PCB-Belastung, etwa aus alten Dämmkonstruktionen, darf weder stofflich noch energetisch verwertet werden und wird auf Sonderdeponien abgelagert. Für dich lässt sich daraus eine praktische Regel ableiten: Je sauberer du trennst, desto höher der Anteil, der wirklich wiederverwertet wird, und desto weniger zahlst du.

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Darf ich Altholz selbst verbrennen?

Verbrennen darfst du ausschließlich naturbelassenes Holz der Klasse A1, und auch das nur in einer zugelassenen Feuerungsanlage wie einem Kaminofen oder Heizkessel. Geregelt ist das in der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 1. BImSchV. Sie zählt auf, welche Brennstoffe erlaubt sind, und Altholz mit Behandlung steht nicht darauf.

Behandeltes, lackiertes, verklebtes oder imprägniertes Holz gehört nicht in den Ofen, und Spanplatten, MDF und Laminat ebenso wenig. Beim Verbrennen entstehen aus Leimen, Lacken und Holzschutzmitteln Dioxine, Furane und Schwermetallverbindungen, die durch den Schornstein ins Wohngebiet gehen und im Kamin selbst Ablagerungen bilden. Das ist keine Grauzone, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann.

Auch das offene Feuer im Garten ist keine Lösung, dafür brauchst du in den meisten Kommunen eine Ausnahmegenehmigung, und Altholz ist davon in der Regel ausgenommen. Und wenn Brennholz übrig bleibt, das zu feucht, verpilzt oder mit Erde verkrustet ist: Das ist kein Sondermüll, sondern A1, und gehört damit in den Holzcontainer oder auf den Wertstoffhof.

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Sägespäne, Sägemehl und Holzstaub entsorgen

Späne aus unbehandeltem Holz sind A1. Kleine Mengen kannst du kompostieren oder als Mulch im Beet verteilen, allerdings sparsam, weil Späne dem Boden beim Zersetzen Stickstoff entziehen. Größere Mengen gehören in den Holzcontainer, dort aber unbedingt in verschlossenen Säcken. Loses Sägemehl verweht beim Transport, und für die Nachreinigung der Straße würde dir der Aufwand berechnet.

Sobald das Ausgangsmaterial beschichtet oder verklebt war, ändert sich die Einstufung. Späne vom Zuschnitt von MDF-, HDF- und beschichteten Spanplatten sind A3, weil die Bindemittel und die Beschichtung mit im Staub sind. Ein Absaugsack aus der Werkstatt ist deshalb nur so sauber wie das, was zuletzt gesägt wurde. Wenn du beides getrennt hältst, kannst du auch getrennt abrechnen.

Bei größeren Mengen kommt ein Sicherheitsaspekt dazu. Feiner Holzstaub ist brennbar, und feuchte Spänehaufen können sich durch biologische Prozesse erwärmen und im Extremfall selbst entzünden. Lagere Späne deshalb nicht über Wochen in geschlossenen Behältern in der Nähe von Wärmequellen und trag beim Umschütten eine Staubmaske, denn Hartholzstaub gilt als gesundheitsschädlich.

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Baumstämme, Wurzeln und Astwerk gehören nicht zum Altholz

Alles, was direkt aus dem Garten kommt und noch nie verbaut war, ist kein Altholz, sondern Grünabfall. Es hat deshalb auch keine Altholzklasse. Der Grund ist die Verwertung: Grünmaterial wird kompostiert oder zu Hackschnitzeln verarbeitet, dafür darf kein Bauholz dazwischen liegen. Wirf Stämme und Wurzeln also nicht in den Holzcontainer, das führt zur Nachsortierung und wird berechnet.

Als Grenze gilt in der Praxis der Stammdurchmesser. Äste und dünnes Geäst bis etwa 15 cm Durchmesser gehen in den Grünschnittcontainer für Astwerk bis 15 cm. Dickeres Material braucht einen eigenen Container für Baumstämme und Wurzeln, weil es anders zerkleinert werden muss. Wurzelstöcke sind dabei der Sonderfall, an ihnen hängt oft viel Erde, und die zählt beim Gewicht mit.

Laub, Rasenschnitt, Hecken- und Strauchschnitt fallen ebenfalls in diese Kategorie und lassen sich zusammen mit dünnem Astwerk abgeben. Eine Übersicht dazu findest du unter Grünschnitt entsorgen. Eine Ausnahme gibt es doch: Ein alter Holzpfahl, der als Baumstütze im Beet stand, ist kein Grünabfall, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit A4.

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Häufige Fragen zur Holzentsorgung

Woran erkenne ich, ob mein Holz behandelt ist?

Sieh dir Oberfläche, Farbe und Geruch an. Eine glatte, glänzende oder gleichmäßig farbige Schicht deutet auf Lack, Lasur oder Beschichtung hin, dann ist das Holz mindestens A2. Ein grünlicher oder gräulich-grüner Schimmer im Holz selbst, nicht nur obenauf, spricht für Kesseldruckimprägnierung und damit für A4. Ein öliger, teerartiger Geruch ist typisch für Kreosot, wie bei Bahnschwellen, ebenfalls A4. Und die einfachste Regel: Holz, das jahrelang im Freien stand oder Erdkontakt hatte, behandelst du im Zweifel als A4.

Darf ich A1-, A2- und A3-Holz in denselben Container werfen?

Was passiert, wenn A4-Holz im A1 bis A3-Container landet?

Muss ich Nägel, Schrauben und Scharniere vorher entfernen?

Ist Laminat A2 oder A3?

Gehört Holz in den Restmüll?

Was kostet eine Tonne Altholz?

Nimmt der Wertstoffhof auch A4-Holz an?

Brauche ich für einen Holzcontainer eine Genehmigung?

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